Trauer
Erste Schritte im Trauerfall
Ist der Tod im Krankenhaus, Senioren- oder Pflegeheim eingetreten?
Die Verwaltung veranlasst die Kontaktaufnahme mit dem Arzt, der den Tod feststellt und bescheinigt.
Ist der Tod zu Hause eingetreten
Bitte informieren Sie zunächst den Hausarzt oder den Ärztlichen Notdienst (Tel. 116 117) oder auch den Rettungsdienst (Tel. 112). Der Arzt stellt nach Feststellung des Todes die entsprechende Bescheinigung aus. Halten Sie dazu bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Danach informieren Sie uns Tag und Nacht unter 0 23 07 / 63 51.
Benötigte Unterlagen
Wir benötigen von Ihnen schnellstmöglich folgende Papiere:
bei Eheleuten
- gültiger Personalausweis
- das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde
bei Ledigen
- gültiger Personalausweis
- die Geburtsurkunde (eventuell das Familienbuch der Eltern)
bei Geschiedenen
- gültiger Personalausweis
- das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde
- das Scheidungsurteil im Original
bei Witwen oder Witwern
- gültiger Personalausweis
- das Familienbuch bzw. die Heiratsurkunde
- die Sterbeurkunde des Ehepartners
bei Einbürgerungen
- Geburts- u. Heiratsurkunde im Original und Übersetzung durch einen staatl. anerkannten Übersetzer. Sollte keine Übersetzung vorhanden sein, leiten wir dies für Sie in die Wege.
- Vertriebenenausweis
- Registrierschein
- Namensänderung des / der Verstorbenen und des Ehepartners
Bei Beauftragung weiterer Serviceleistungen benötigen wir folgende Unterlagen:
- Krankenkassenkarte des/der Verstorbenen
- Befreiungsausweis der Krankenkasse
- Rentenbescheid/e
- Versicherungspolice/n
- Schwerbehindertenausweis
- Gewerkschaftskarte oder -ausweis
- Graburkunde, Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)