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 Rufen Sie uns an: 02307 / 6351 - Tag und Nacht 

Vorsorge

Schon zu Lebzeiten wird immer öfter über die eigene Bestattung gesprochen und viele Fragen über Vollmachten etc. kommen auf.

Notwendiges sollte jeder Verantwortliche für sich selbst regeln. Er kann damit seine Wünsche äußern und so den Angehörigen schwere Entscheidungen und die finanzielle Belastung abnehmen.

 

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Wir sind immer gerne bereit Ihnen bei Fragen oder Entscheidungen behilflich zu sein. Sie können vorab festlegen:

  • Die Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung)
  • Das Sarg- und das Urnenmodell
  • Die Musik, die Dekoration und den Blumenschmuck für die Trauerfeier
  • Die Abläufe der Trauerfeier
  • Die Auswahl der Trauergäste
  • Die Art, Gestaltung und die Pflege des Grabes
  • Der gewünschte Friedhof
  • Alle weiteren Details, die Ihnen wichtig sind.

Machen Sie bitte einen Termin aus, damit wir alles in Ruhe besprechen können

Finanzierung der Bestattung

Als Mitglied im Bestatterverband Nordrhein-Westfalen e.V. sind wir in der Lage, Vorsorgeverträge mit Ihnen abzuschließen.

Nach der ausgiebigen Besprechung der Details und der Annahme des Angebots der Bestattung wird ein Geldbetrag bei der Bestattungsvorsorge-Treuhand AG festgelegt. Das Geld wird verzinst und ist rückversichert.

Der Vorteil besteht darin, dass der Vertrag zwischen dem Bestatter und dem Kunden abgeschlossen wird und die Auflösung bis zum aktuell festgelegten Betrag für die Bestattung im Falle eines Pflege-Sozialfalles abgelehnt werden kann.

 

Finanzierung
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Sterbeversicherung

Mit einer Sterbegeldversicherung können Sie bereits heute für den Ernstfall vorsorgen und mit einer individuellen Versicherungssumme die Kosten für eine würdevolle Bestattung abdecken.

Bei uns können Sie eine Sterbeversicherung mit monatlichen Beiträgen abschliessen (bis zum Alter von 80 Jahren – ohne Gesundheitsprüfung).

Zentrales Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.

Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. Mehr als 3 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.

\"Bundesnotarkammer\"

Mehr Informationen: https://www.vorsorgeregister.de

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Seniorenwegweiser der Stadt Bergkamen

Der Seniorenwegweiser der Stadt Bergkamen beschäftigt sich in seinem Kapitel 8.10. mit dem Thema \“Umgang mit Trauer, Tod und Sterben\“. Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner zu den Themen:

  • Testament
  • Hospizvereine
  • Trauergesprächskreise

 

Seniorenwegweiser der Stadt Bergkamen

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